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CVAG2014 52 Oelsnitz Stollberg derVertragsdauersonstentstehendenJahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Ge­winn­rücklagen Beträge ent­ nommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind Zwischen der CVAG und der City-Bahn Chemnitz GmbH besteht mit Wirkung seit dem 1. Januar 2007 ein Er­ gebnis­abführungsvertrag. Im Ergebnis­abführungs­ver­ trag verpflichtet sich die Organgesellschaft City-Bahn Chemnitz GmbH, an die CVAG als Organträger den ge­ samten Gewinn abzüglich evtl. zu bildender Rück­lagen bzw. des Ausgleichs eines Verlustvortrags des Vor­jahres abzuführen. Demzufolge ist der Organ­träger CVAG ver­ pflichtet, jeden während der Vertrags­laufzeit anfallenden Verlust auszugleichen. Da die CVAG nicht alleiniger Gesellschafter der City- Bahn Chemnitz GmbH ist, sind im Ergebnis­abführungs­ vertrag Ausgleichszahlungen durch die CVAG an die außenstehenden Gesellschafter, die Autobus GmbH Sachsen Regionalverkehr, Limbach-Oberfrohna, und die Regionalverkehr Erzgebirge GmbH, Annaberg- Buchholz, geregelt. 5.5 Abschlussprüferhonorare Die Abschlussprüferhonorare werden gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernabschluss ausgewiesen. 5.6 Konzern- und Beteiligungsverhältnisse Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Ver­ sorgungs- und Verkehrsholding GmbH Chemnitz, Chemnitz, einbezogen. Die VVHC ist das Mutter­unter­ nehmen, das den Konzernabschluss für den Kreis der zu konsolidierenden Unternehmen aufstellt (befreiender Konzernabschluss). Der Konzernabschluss der Mutter­ gesellschaft wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Zwischen der CVAG und der VVHC besteht mit Wir­kung seit dem 1. Januar 1999 ein Beherrschungs- und Er­ge­ bnisabführungsvertrag. Der Eintrag ins Han­dels­re­gister erfolgte am 27. April 1999. Am 20. März 2000 wurde die Änderung des Beherrschungs- und Ergebnis­ab­füh­ rungsvertrages ins Handelsregister eingetragen, wo­ nach sich der Organträger verpflichtet, jeden während

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