CVAG2014 52 Oelsnitz Stollberg derVertragsdauersonstentstehendenJahresfehlbetrag auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge ent nommen werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind Zwischen der CVAG und der City-Bahn Chemnitz GmbH besteht mit Wirkung seit dem 1. Januar 2007 ein Er gebnisabführungsvertrag. Im Ergebnisabführungsver trag verpflichtet sich die Organgesellschaft City-Bahn Chemnitz GmbH, an die CVAG als Organträger den ge samten Gewinn abzüglich evtl. zu bildender Rücklagen bzw. des Ausgleichs eines Verlustvortrags des Vorjahres abzuführen. Demzufolge ist der Organträger CVAG ver pflichtet, jeden während der Vertragslaufzeit anfallenden Verlust auszugleichen. Da die CVAG nicht alleiniger Gesellschafter der City- Bahn Chemnitz GmbH ist, sind im Ergebnisabführungs vertrag Ausgleichszahlungen durch die CVAG an die außenstehenden Gesellschafter, die Autobus GmbH Sachsen Regionalverkehr, Limbach-Oberfrohna, und die Regionalverkehr Erzgebirge GmbH, Annaberg- Buchholz, geregelt. 5.5 Abschlussprüferhonorare Die Abschlussprüferhonorare werden gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernabschluss ausgewiesen. 5.6 Konzern- und Beteiligungsverhältnisse Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Ver sorgungs- und Verkehrsholding GmbH Chemnitz, Chemnitz, einbezogen. Die VVHC ist das Mutterunter nehmen, das den Konzernabschluss für den Kreis der zu konsolidierenden Unternehmen aufstellt (befreiender Konzernabschluss). Der Konzernabschluss der Mutter gesellschaft wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Zwischen der CVAG und der VVHC besteht mit Wirkung seit dem 1. Januar 1999 ein Beherrschungs- und Erge bnisabführungsvertrag. Der Eintrag ins Handelsregister erfolgte am 27. April 1999. Am 20. März 2000 wurde die Änderung des Beherrschungs- und Ergebnisabfüh rungsvertrages ins Handelsregister eingetragen, wo nach sich der Organträger verpflichtet, jeden während