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50 >tECHNISCHER sERVICE >mARKETING >pERSONAL & SOZIALWESEN >JAHRESABSCHLUSS Rücklage in Höhe von TEUR  12.700 und die Einstellung von TEUR 12.700 in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr.  4 HGB zum 31.12.2012 sowie einen Beschluss zu dem Ausgleich des Bilanzverlustes in Höhe von TEUR 941 durch Entnahme aus der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zum 31.12.2012 gefasst. 3. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen betreffen ausschließlich die Sonder­ rücklage gemäß § 27 Absatz 2 Satz 3 DMBilG und betragen TEUR 26.211. Die außerordentliche Hauptversammlung der CVAG hat am 20. Dezember 2012 einen Beschluss zur Entnahme eines Teilbetrages der nach § 27 Abs. 2 Satz 3 DMBilG gebildeten gesetzlichen Rücklage in Höhe von TEUR  12.700 und die Einstellung von TEUR  12.700 in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zum 31.12.2012 gefasst. > Rückstellungen 1. Rückstellungen für Pensionen Die Rückstellungen für Pensionen werden auf Grund eines versicherungsmathematischen Gutachtens in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not- wendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung der „Richttafeln 2005 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck, einem Rechnungszinsfuß von 5,05 % p. a. (Bundesbank November 2012) und einem Rententrend von 1,37 % p. a. bilanziert. Als versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. 2. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. In den sonstigen Rückstellungen sind u. a. ungewis­ se Verbindlichkeiten aus Sozialplan- und Restruk­tu­ rierungsverpflichtungen (TEUR 4.256), Verbind­lich­ keiten aus arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zum Ausgleich aus der vorzeitigen Beendigung des

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